1. Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit und respektvolles Miteinander sind Grundvoraussetzungen, damit der Tauschring in seiner Eigenschaft als Nachbarschaftshilfe funktionieren kann. Bei Fehlverhalten können die Tauschring-Mitglieder den Ausschluss eines Mitgliedes beschließen.

  2. Es werden Leistungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, aber kein Geld ausgetauscht.

  3. Jede Arbeitsleistung ist gleichwertig. Die Verrechnungseinheit für eine erbrachte Hilfeleistung ist der Zeitaufwand, der mit Talentgutscheinen beglichen wird. Eine Stunde hat 4 Talente. Die Gültigkeitsdauer und die Ausgaberegeln von Talent-Gutscheinen werden von den Tauschring Mitgliedern jährlich neu festgelegt.

  4. Die Tauschpartnerinnen und Tauschpartner vereinbaren Einzelheiten unter sich. Je genauer die Absprachen im Vorfeld sind, desto weniger können sich Missverständnisse ergeben.

  5. Bei Materialbedarf (z.B. Büromaterial oder Werkzeugeinsatz) vereinbaren die Teilnehmer den notwendigen Warenwert, der mit Talentgutscheinen oder in EUR beglichen werden kann, ebenso bei PKW-Kraftstoffbedarf (für Fahrten). Hierzu ist eine klare Absprache im Vorfeld notwendig.

  6. Jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer erhält Talent-Gutscheine, mit denen er angebotene Leistungen nutzen kann. Wer wem Hilfe leistet, ist innerhalb des Tauschrings freigestellt. Zur Ausgabe von Talent-Gutscheinen siehe Punkt 3.

  7. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekunden ihre Teilnahme schriftlich, damit Hilfsangebote bzw. –nachfragen sinnvoll verwaltet werden können.

  8. Die Verwaltung nimmt die schriftlichen Angebote und Nachfragen an und veröffentlicht sie in einer in Abständen erscheinenden Marktzeitung sowie im Internet.

  9. Die Hilfsangebote/ -gesuche werden der Verwaltung schriftlich oder telefonisch mitgeteilt und von dort veröffentlicht.

  10. Nach Bedarf erscheint ein Suche/Biete-Blatt für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

  11. In der „Biete“-Rubrik werden alle Hilfsangebote aufgelistet. Die „Suche“-Rubrik enthält nachgefragte Hilfsleistungen.

  12. Die den Tauschring verwaltenden Personen verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller geführten Daten.

  13. Die in der Verwaltung entstehenden Kosten (Porto, Bürobedarfsartikel usw.) werden durch einen jährlichen Betrag von 5,00 € beglichen.

  14. Im Tauschring wird zur Finanzierung der Verwaltungsarbeit/Bürotätigkeit eine Kasse geführt. Zur Betreuung der Kasse wird eine Kassenführerin/ ein Kassenführer jeweils für 2 Jahre gewählt. Jährlich wird ein Kassenbericht erstellt, der spätestens zwei Monate nach Jahresabschluss (Kalenderjahr) zu erstellen ist. Der Kassenbericht wird von zwei zuvor bestellten Kassenprüfern/ -innen geprüft und ist den Teilnehmern und Teilnehmerinnen in schriftlicher Form zur Kenntnis zu bringen.

  15. Jeder Teilnehmerin und Jedem Teilnehmer ist es gestattet, die Kassenbuchführung einzusehen.

  16. Der Tauschring als solches ist nicht für Schäden haftbar zu machen, die durch, an oder mit Tauschringteilnehmerinnen und Tauschringteilnehmern entstehen. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer haftet für sich selbst im Sinne des BGB.

  17. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer handelt nach bestem Wissen und Gewissen.

  18. Verhaltensregeln bei der Nutzung des E-Mail-Schriftverkehrs: Es gilt als vereinbart, dass beim E-Mail-Schriftverkehr der Tauschringteilnehmerinnen und -teilnehmer untereinander die Vermittlung von Nachbarschaftshilfen im Vordergrund steht. Persönliche Meinungsunterschiede werden grundsätzlich in den regelmäßig stattfindenden Besprechungen vorgetragen und werden nicht über den E-Mail-Verteiler mitgeteilt.

  19. Zu den regelmäßigen Besprechungen wird eine Tauschbörse durchgeführt, wobei die angebotenen Waren mit Talent-Gutscheinen erworben werden können.

  20. Der Tauschring kann aufgelöst werden, wenn bei einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung mehr als die Hälfte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erscheinen und dies mit 2/3 - Mehrheit beschließen. Falls nicht die notwendige Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern erschienen ist, muss nochmals innerhalb von vier Wochen mit gleicher Tagesordnung eingeladen werden. Von den Versammlungen muss jeweils ein Protokoll erstellt werden. Nach Auflösung werden die vorhandenen Finanzmittel dem Forum Alter und Jugend e.V. in Gießen übereignet.